Österreich ist bei Wanderfreunden und Wintersportlern ein sehr beliebtes Urlaubsziel. In den Wintermonaten strömen tausende Touristen nach Österreich um dem ski- und Snowboard-Sport zu frönen, die bekannten Wintersportorte platzen in dieser Zeit aus allen Nähten.
Aus diesem Grund bekommt Osttirol ein neues Skigebiet.
Das “Großglockner-Resort Kals-Matrei” soll das größte zusammenhängende Wintersportgebiet der österreichischen Region werden.

Foto: de.wikipedia.org
Martha Schulz von der Betreibergesellschaft des Skigebietes teilt mit, dass der Startschuss in die erste Saison am 12. Dezember diesen Jahres fallen wird. Dieser Termin wurde bei der Vorstellung der Pläne in Hamburg bekanntgegeben.
Für das neue Resort am Großglockner, Österreichs größtem Berg, schließen sich die beiden Skigebiete Kals und Matrei Goldries zusammen.
Für Wintersportler wird es ein richtiges Paradies. Es stehen ungefähr 110 Kilometer Pisten zur Verfügung.
Diese können wie folgt eingestuft werden: 47 Kilometer als leicht, 48 Kilometer als mittelschwer und 15 Kilometer als schwer.
Die Schneesicherheit soll in dem neuen Skigebiet kein Problem darstellen. Die Betreiber haben die Möglichkeit ungefähr 90 Prozent der Pisten künstlich zu beschneien, dazu zählen auch die drei Talabfahrten.
Die längste davon führt vom Cimaross nach Matrie und kommt auf 11,3 Kilometer. Insgesamt gibt es 16 Liftanlagen, mit denen Wintersportler auf die Bergstation des Skigebiets in 2405 Metern Höhe schweben können.
Urlauber die nicht auf das stupide Bergabfahren stehen, können sich in Funparks und Halfpipes für Snowboarder sowie auf einer Carver-Piste und 25 Kilometer Loipen, Naturrodelbahnen, Eislauf- und Eisschießplätzen vergnügen.
Das neue Skigebiet ist bis 19. April 2009 täglich von 8.30 bis 16.00 Uhr in Betrieb. Der Kindertarif gilt für Nachwuchs-Wintersportler bis 18 Jahre.
geschrieben am 12. November 2008 um 07:36 Uhr von admin
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Bei vielen Personen ist Australien ein Traumurlaubsland wo viele exotische Tiere leben und wo man Moderne und uralte Kultur entdecken kann.

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Möchte man nach Australien einreisen, sollte man eine neue Regelung beachten.
Die Einreisebestimmungen für Urlauber in Australien haben sich geändert. Für Personen aus Deutschland und vierunddreißig anderen Ländern in Europa gilt eine neue Visums-Regelung.
Die bisher gültige elektronische Reisegenehmigung (ETA) wurde durch das neue eVisitor Visum abgelöst.
Das neue eVisitor Visum kann von jeder einreisewilligen Person selbst kostenlos im Internet beantragt werden.
Das bisherige ETA dagegen wurde in den meisten Fällen beim Kauf eines Tickets im Reisebüro gleich mitbestellt.
Mit der Neuregelung der Visumsangelegenheiten soll sich das Visum jetzt “noch schneller und bequemer” beschaffen lassen, dies teilte die australische Botschaft in Berlin mit.
Das neue eVisitor Visum hat eine Gültigkeit über einen Zeitraum von zwölf Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Inhaber des Visums die Möglichkeit mehrere Mal nach Australien zu reisen. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Einreise beschränkt sich dabei auf drei Monate.
Beantragen können das eVisitor neben deutschen Touristen auch Bürger aller anderen EU-Staaten sowie die Bürger der Schweiz, Norwegens, Liechtensteins und Monacos.
Um das Visum zu erhalten, muss ein sogenannter Online-Fragebogen im Internet ausgefüllt werden, dieser steht zur Zeit nur in englischer Sprache zur Verfügung. Jeder Reisende muss diesen Fragebogen separat ausfüllen, auch für Kinder ist jeweils ein Formular auszufüllen.
Die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse verpflichtend.
Für eine reise nach Australien ist es günstig, wenn man über eine Kreditkarte verfügt. Es spielt dabei keine Rolle, ob man sich für eine Deutschland Kreditkarte oder eine der teuren Premiumkarten entscheidet. Wichtig ist nur, dass es sich um eine weltweit akzeptierte Karte handelt.
Wenn man den Angaben Glauben schenken darf, wird in den meisten Fällen innerhalb von ein paar Minuten das Visum gewährt.
Die australische Regierung empfiehlt Reisenden trotzdem das Visum mindestens zwei Wochen vor reiseantritt zu beantragen.
Bereits erteilte ETA und andere Visa für Australien bleiben weiterhin gültig, heißt es von offizieller Seite.
geschrieben am 12. November 2008 um 07:35 Uhr von admin
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Personen, die viel und oft verreisen, haben bestimmt schon festgestellt, dass es für einige Länder gewisse Regelungen und Bestimmungen bei der Einreise gibt.
Bucht man eine Urlaubsreise in ein Land, für das bestimmte Einreiseregeln gelten, ist das Reisebüro verpflichtet die Touristen bei der Buchung der Urlaubsreise auf diese Einreisebestimmungen hinzuweisen, da diese als besonders wichtig gelten. Diese Regel gilt gerade für Länder, welche schon sehr lange ein beliebtes Pauschalreiseziel sind.
Aus einem Urteil des Amtsgerichtes Bad Homburg (Az.: 2 C 2616/07 [10]) geht diese Regelung hervor. In diesem Fall entschied das Amtsgericht zugunsten der Portugal-Urlauber.
Auf diese gerichtliche Entscheidung hat die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden hingewiesen. Dazu wurde ein Artikel in der Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell” abgedruckt.
In diesem konkreten Fall, in dem das Gericht zu entscheiden hatte, ging es um Großeltern, die zusammen mit ihrer Enkelin in Portugal Urlaub machen wollten.
Am Flughafen angekommen, verweigerte die Fluggesellschaft aber die Mitnahme der Enkelin im Flugzeug. Die Fluggesellschaft begründete ihre Handlungsweise damit, dass Portugal besondere Einreisevorschriften hat. Die Vorschriften sind anzuwenden, wenn Kinder ohne einen erziehungsberechtigten nach Portugal einreisen wollen.
Die Großeltern hätten vor Reiseantritt eine notarielle Vollmacht der Eltern benötigt, in der diese die Reise des Kindes mit den Großeltern ausdrücklich erlauben.
Mit einer solchen Situation konnte kein Familienmitglied rechen, so die Argumentation der Richter. Die Großeltern wurden bei der Buchung der Portugalreise nicht über die Bestimmung aufgeklärt.
Die Großeltern als Kläger bekamen aus diesem Grund ungefähr 1790 Euro erstattet, welche als zusätzliche Kosten für die Urlaubsreise angefallen waren.
geschrieben am 12. November 2008 um 07:34 Uhr von admin
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Bei deutschen Urlaubern ist das Interesse am Urlaub im eigenen Land weiter gestiegen.
In den Hotels und Pensionen in Deutschland, mit mehr als neun Betten, wurden in den ersten acht Monaten des Jahres 2008 insgesamt 72,3 Millionen Gäste gezählt, die aus dem Inland anreisten.
Damit stieg die Anzahl der Buchungen um 3,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Einen sehr starken Anstieg der Gästezahlen verzeichneten die folgenden Regionen in Deutschland: Mecklenburg-Vorpommern (plus 6,8 Prozent), Bremen (plus 6,6 Prozent) und Schleswig-Holstein (plus 5,3 Prozent).
Der Deutsche Tourismusverband (DTV) gab diese Zahlen beim Deutschen Tourismustag in Kassel bekannt.
Nur das Saarland verzeichnete als einziges Bundesland rückläufige Besucherzahlen um minus 0,6 Prozent.
Zu den Gewinnern der ersten acht Monate gehörten neben der mecklenburgischen Ostseeküste auch die Region Mittlerer Schwarzwald (plus 5,1 Prozent) und der Bodensee (plus 4,2 Prozent).
Der Freistaat Bayern hatte mit rund 18,1 Millionen Touristen erneut die meisten Besucher, danach folgte Nordrhein-Westfalen (11,6 Millionen) und Baden-Württemberg (11,0 Millionen).
In diesen Zahlen sind auch die ausländischen Touristen enthalten, im Zeitraum von Januar bis August besuchten rund 17,1 Millionen Deutschland.
Noch ist es fraglich, ob die derzeitige Finanzkrise einen negativen Einfluss auf die Reiselust der Deutschen haben wird. Momentan könne man dazu keine Aussagen machen.
“Es wäre falsch zu sagen, dass wir keine Sorgen hätten. Vielleicht werden 2009 aber auch weniger Fernreisen gebucht, und dafür machen die Menschen häufiger im eigenen Land Urlaub.”, so der DTV-Präsident Reinhard Meyer.
Die Buchungen von US-amerikanischen Gästen sind bereits rückläufig, so die Angaben des DTV.
Für die Zukunft wäre auch denkbar, dass sich deutsche Urlauber bei Kurzreisen stärker auf ihre nähere Umgebung konzentrieren.
Auch in der Zeit der besonders hohen Benzinpreise im Sommer sei das bereits die Reaktion vieler Urlauber gewesen, doch niemand wollte auf den Urlaub gänzlich verzichten.
geschrieben am 12. November 2008 um 07:32 Uhr von admin
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Urlaubern in Spanien, die dort schon ein Auto angemietet haben, wird dieser Tipp bekannt vorkommen.
Grundsätzlich gilt, dass ein mietwagen in der regel nur mit einer Kreditkarte angemietet werden kann. Es werden die gängigsten Kartentypen (VISA, Mastercard, Schwarze Kreditkarte oder AMEX) akzeptiert.
Beim Anmieten eines Fahrzeuges sollte man die Konditionen der Haftpflichtversicherung im Mietvertrag genau in Augenschein nehmen.
Zwar wurde in Spanien zu Beginn des Jahres 2008 das Gesetz geändert und die vorgeschriebene Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht wesentlich erhöht.
Jetzt kommt das Aber: “Viele Autovermieter haben aber mit ihren Versicherungen noch Verträge nach den alten Richtlinien abgeschlossen”, dies erläutert Jochen Oesterle vom ADAC in München.
Es besteht die Möglichkeit, dass diese Art von Auto-Mietverträgen unter Umständen ungültig sein könnten.
“Auf einen juristischen Streit mit unklarem Ausgang würde ich mich aber nicht einlassen.”, so Oesterle.
Damit man im Schadensfall vor einer unerwünschten Überraschung verschont bleibt, kann es möglicherweise sinnvoll sein auch weiterhin eine sogenannte “Mallorca-Police” für Spanien abzuschließen.
Unter der “Mallorca-Police” versteht man eine Zusatz-Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme.

Foto: cs:Wikipedista:Li-sung || de.wikipedia.org
Deutschen Urlaubern in Spanien wurde eine solche Versicherung bislang immer empfohlen. Denn die Deckungssumme der dortigen Kfz-Haftpflichtversicherung deckte bis zum Ende des Jahres 2007 lediglich einen Sachschaden bis 100.000 Euro ab und sicherte Personenschäden bis lediglich 350.000 Euro.
Ab dem Jahr 2008 wurden die Deckungsgrenzen in Spanien gesetzlich angehoben, pro Person gilt jetzt eine Deckungssumme von 15 Millionen Euro und 70 Millionen Euro pro Sachschaden.
Den Angaben von Jochen Oesterle zu Folge müssen bis zum Jahr 2012 die Deckungssummen bei der Kfz-Haftpflicht bei Personenschäden auf mindestens eine Million Euro pro Person oder fünf Millionen pro Schadensfall aufgestockt werden.
Für Sachschäden soll eine Mindestdeckungssumme von ebenfalls eine Million pro Fall gelten.
Einige EU-Länder darunter fallen Polen, Lettland, Ungarn oder Griechenland wollen die Übergangsfrist komplett nutzen.
“Bei solchen Summen dürfte aber auch in Zukunft der Abschluss einer Mallorca-Police sinnvoll sein”, so die Aussage des ADAC-Experten.
Auch für das nichteuropäische Ausland ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll.
geschrieben am 12. November 2008 um 07:30 Uhr von admin
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